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  • Crowdfunding als Kapitalanlage (Teil 2)

    Im ersten Teil sind wir auf die Grundbegriffe des Crowdfundings sowie dieBeteiligung durch einen Investor in Form von Fremdkapital eingegangen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Unterschiede und geht auf die Chancen und Risiken einer Beteiligung in Form von Eigenkapital ein.

    Unterschied zwischen Eigen- und Fremdkapital

    Die Finanzierung eines Unternehmens erfolgt entweder über Eigenkapital oder über Fremdkapital. Eigenkapital („equity capital“) wird durch die Einlagen der Gesellschafter (etwa Aktionäre) in das Unternehmen eingebracht. Das Eigenkapital ist der Teil des Vermögens, der nach Abzug der Verbindlichkeiten (Schulden) übrigbleibt. Die grundlegenden Charakteristiken zusammengefasst:

    Ein Kapitalgeber hat dasselbe Interesse wie der Unternehmensgründer, nämlich eine  positive Unternehmensentwicklung. Darum beteiligt er sich direkt am Unternehmen. Ihm stehen aufgrund seines Gesellschafterstatus Rechte zu:

    • Informationsrechte
    • Einflussnahme auf die Unternehmensführung
    • Vetorechte je nach Beteiligungshöhe (zB 26%, 51%, 75%)
    • Anteilige Beteiligung am Unternehmenserfolg, Verlusten sowie Liquidationserlös. Keine Zinszahlungen!

    Die Beteiligung in Form von Eigenkapital erfolgt grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung. Investoren sind allerdings oft interessiert, ihre Beteiligung mittelfristig zu veräußern oder bei weiteren Finanzierungsrunden abzuschichten.

    Unter Fremdkapital („debt capital“) versteht man im Wesentlichen die Schulden eines Unternehmens in Form von beispielsweise Darlehen oder Anleihen. Hier erfolgt keine direkte Beteiligung am Unternehmen, dh der Investor ist lediglich „Kapitalgeber auf Zeit“. Seine Interessen konzentrieren sich folgerichtig auf die Bonität des Unternehmens, die Rückzahlungsmodalitäten und die Verzinsung seiner Investition. Bei Fremdkapital gilt:

    • Keine direkte Beteiligung am Unternehmenserfolg
    • Keine Mitspracherechte in Gesellschafterversammlungen oder Einflussnahme auf die Geschäftsleitung
    • Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals
    • Bevorzugung des Fremdkapitalgebers vor dem Eigenkapitalgeber

    Chancen und Risiken

    Die Beteiligung in Form von Eigenkapital durch die Öffentlichkeit wird als ‚Crowdinvesting‘ (Equity-Based Crowdfunding) bezeichnet. Der Anreiz des Investors besteht in der Erwartung einer überdurchschnittlichen Rendite im Vergleich zu (meist) fixen Zinszahlungen. Dies hängt maßgeblich vom Unternehmenserfolg ab und bietet die Chance auf eine Vervielfachung des eingesetzten Kapitals.

    Die direkteste Form der Beteiligung erfolgt durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder Aktien des Unternehmens. Eine andere Möglichkeit ist die Stille Beteiligung (sofern der Investor auch wie ein Kommanditist an den Gewinnen/Verlusten beteiligt ist). Der Investor kann derartige Angebote über Start-Up Events oder über Beratungsunternehmen erhalten.

    Darauf sollten Investoren achten

    Wir gehen im folgenden auf einige wesentliche Punkte ein, die ein Investor im Vorfeld relativ einfach abklären kann:

    • Wie hoch ist die Anzahl der bestehenden Gesellschafter und die Höhe ihrer Anteile? Gibt es eventuell zwischen den Altgesellschaftern einen Stimmbindungsvereinbarung (Syndikatsvertrag), um die Kontrolle zu behalten? Sind zusätzliche Auskunftsrechte je nach Beteiligung verankert?
    • Welche Regelungen bestehen hinsichtlich des Gesellschafter-ausschlussgesetzes (Squeeze Out)?
    • Gibt es eine Gesellschaftervereinbarung zu folgenden Themen:
      Verwässerungsschutz für neue Investoren, Übernahme zusätzlicher Haftungen für Kredite oder Förderungen, Nominierungsrechte in einen Beirat, Aufsichtsrat oder Gesellschafterausschuss?
    • Existieren Vereinbarungen zu künftigen Kapitalerhöhungen und der Unternehmensbewertung? Welche Gewinnausschüttungsvereinbarungen (Liquidation Preference) wurden getroffen? Wurde eine Exit Strategie fixiert?

    So können wir sie unterstützen

    Wir beraten private und institutionelle Anleger sowie Start-Up Unternehmer bei folgenden Themen:

    • Unternehmensgründung;
    • Verhandlung von Kreditverträgen;
    • Strukturierung der Finanzierung nach dem Alternativfinanzierungsgesetz;
    • Prüfung des Informationsblattes;
    • Beratung beim Unternehmensverkauf
    • Vertretung in Gerichtsverfahren
     

    Fragen Sie unverbindlich an. Wir helfen Ihnen weiter!

      Ihre Ansprechpartner

      14, Dr. Gerd, Leser, gel, gel, Dr. Gerd Leser, gl@gerdleser.com, http://www.georgesleser.com, 2016-02-24 19:59:28, Dr. Gerd Leser ist Rechtsanwalt in Wien mit den Schwerpunkten Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht.,
      5, Dr. Georges, Leser, gl, gl, Dr. Georges Leser, gl@georgesleser.com, http://www.georgesleser.com, 2016-02-01 07:26:14, Dr. Georges Leser ist Rechtsanwalt in Wien mit den Schwerpunkten Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht.,