Monat: Juli 2016

Strenge Prüfung, gute Kundschaft

Neue Guidelines der EU Versicherungsaufsicht EIOPA regeln den Lebens- und Beratungszyklus von Versicherungsprodukten. Tarife müssen getestet werden, bevor sie verkauft werden dürfen. Gemeinsam haben Anbieter und Vertrieb sicherzustellen, dass die Bedürfnisse eines vorab definierten Zielmarkts erfüllt werden. Diese und weitere Regeln gelten von der Konzeption bis zu dem Tag, an dem der letzte Vertrag abgelaufen ist.  …

BU von der Stange ist gefährlich

Manche Versicherungsberater neigen dazu, standardisierte Rentensummen bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu empfehlen. Das kann ins Auge gehen, wie das folgende Beispiel zeigt. Marion und Julia haben kürzlich ihren 33. Geburtstag gefeiert. Nach dem gemeinsamen Studium hatten beide zum selben Zeitpunkt in einem Pharmakonzern zu arbeiten begonnen und dort auch gleich Führungspositionen übernommen. Beide verdienen seither …

Nachweis von Wissen wird Pflicht

Artikel 25 (1) MiFID-2 verpflichtet  Wertpapierfirmen, die Befähigung und Kompetenz ihrer Vermittler nachzuweisen. Die neuen Guidelines der EU Wertpapieraufsicht ESMA sehen verpflichtende Standards für Qualifikation und Erfahrung vor. Bereits  bisher  überprüfte die Finanzmarktaufsicht bei Vor-Ort-Kontrollen auch die berufliche Fortbildung von Wertpapier- und vertraglich  gebundenen  Vermittlern.  Die ESMA Guidelines „Assessment of Knowledge und Competence“ fokussieren neu auf zwei Kernbereiche …