Investment, Wertpapiere

  • Nachweis von Wissen wird Pflicht

    Artikel 25 (1) MiFID-2 verpflichtet  Wertpapierfirmen, die Befähigung und Kompetenz ihrer Vermittler nachzuweisen. Die neuen Guidelines der EU Wertpapieraufsicht ESMA sehen verpflichtende Standards für Qualifikation und Erfahrung vor. Bereits  bisher  überprüfte die Finanzmarktaufsicht bei Vor-Ort-Kontrollen auch die berufliche Fortbildung von Wertpapier- und vertraglich  gebundenen  Vermittlern.  Die ESMA Guidelines „Assessment of Knowledge und Competence“ fokussieren neu auf zwei Kernbereiche der MiFID-2.

    Angemessene Qualifikationen und Erfahrung 

    Zum einen sind das die in Artikel 24 festgelegten Prinzipien für die Kommunikation mit dem Anleger und die Erteilung von Auskünften. Zum anderen sind es die Prüfung von Eignung und Angemessenheit sowie das laufende Reporting an Kunden (Artikel 25). Beispielsweise soll die Fähigkeit von Beratern zur Erhebung des Risikoprofils ihrer Kunden verbessert werden. ESMA stützt sich dabei auf die Empfehlungen nationaler Aufsichtsbehörden, die in drei Bereichen Optimierungsbedarf angemeldet hatten:

    1. Das Assessment der Qualifikation bestehender Vermittler und Mitarbeiter von Wertpapierfirmen;
    2. Die Klärung des Verhältnisses von „Erfahrung“ und „Qualifikation“;
    3. Umstände unter denen Kunden konkret „beraten“ oder nur „informiert“ werden.

    Assessment von Wissen und Erfahrung

    Unmissverständlich klar macht ESMA, dass alle bestehenden und neuen Mitarbeiter „angemessene“ Qualifikationen und Erfahrung nachweisen müssen. Wertpapierfirmen wird die volle Verantwortung für ihre Erfüllungsgehilfen übertragen. Schon bisher haften sie für ihre Mitarbeiter. Die neuen ESMA Guidelines sehen vor, dass jene Mitarbeiter und Vermittler, die noch nicht ausreichend qualifiziert und erfahren sind bis zu vier Jahre unter Supervision eines „angemessen“ qualifizierten und erfahrenen Kollegen arbeiten dürfen. Die Behörde konkretisiert auch, was sie sich unter Supervision vorstellt. Gemeint ist, dass der damit beauftragte Mitarbeiter die volle Verantwortung für seinen Schützling übernimmt. Nicht erforderlich ist die ununterbrochene Anwesenheit des Vorgesetzten, quasi als „Schatten“ des auszubildenden Kollegen. Vielmehr ergibt sich die Intensität der Betreuung durch die Häufigkeit des Kundenkontakts, das Ausmaß der firmeninternen Ausbildung und auch durch persönliche Voraussetzungen des Auszubildenden (Lernwille, Arbeitsstunden in der Kundenberatung, etc.). Innerhalb von vier Jahren muss die Wertpapierfirma sichergestellt haben, dass der Berater alleine tätig sein kann, denn dann muss die Supervision spätestens beendet sein.

    Beratung wird klar definiert

    Für ESMA bestehen zwischen dem „Erteilen von Auskünften“ und konkreter „Kundenberatung“ Unterschiede. Ein Mitarbeiter im Back-Office etwa, der für einlangende Anrufe und erste Informationen zuständig ist, aber nicht in der Beratung tätig wird, braucht weniger Ausbildung als ein Investmentberater. Die vorliegenden Guidelines listen eine Reihe von Unterscheidungsmerkmalen auf, mit denen die Grenze zur konkreten Kundenberatung gezogen wird. Wie die Kenntnisse der Mitarbeiter letztlich geprüft werden legt die nationale Behörde, in Österreich also die Finanzmarktaufsicht fest. ESMA lässt sowohl eine interne Überprüfung durch die Wertpapierfirma als auch ein externes Assessment zu. Vorgeschrieben ist jedoch, dass ein Assessment von Qualifikation und Erfahrung mindestens einmal im Jahr durchgeführt wird und die Ergebnisse jeweils in konkrete Schulungsmaßnahmen münden! Beispielsweise müssen Berater ausreichende Kenntnisse über die steuerlichen Auswirkungen von Finanzprodukten für ihre Kunden nachweisen. Das bedeutet, dass sie neben den Produktmerkmalen, den Risiken und Besonderheiten der vermittelten Finanzinstrumente auch die einschlägigen Steuergesetze kennen müssen. Wert legt ESMA künftig auch auf die Vermittlung ethischer Standards, etwa von Verhaltens- und Standesregeln für den Umgang mit Endkunden. All dies wird von Wertpapierfirmen in ihrer Weiterbildung zu berücksichtigen sein.

    Qualifikation von Mitarbeitern

    ESMA gibt nationalen Aufsehern und Wertpapierfirmen EU weit vor, was unter „Wissen und Kompetenz“ zu verstehen ist. Für alle angebotenen Dienstleistungen und Produkte einer Wertpapierfirma muss deren Mitarbeiterstab Risiken, Charakteristiken, Kosten und steuerliche Bestimmungen kennen und je nach Komplexität dazu beraten können. Auswirkungen von Kosten müssen Kunden einfach und anschaulich erklärt werden können. Es ist umfangreiches Wissen über die Funktionsweise des Wirtschaftssystems, des Geld- und Kapitalmarktes nachzuweisen, das auch laufend aktualisiert wird. Insbesondere ist darauf Wert zu legen, dass Mitarbeiter und Vermittler verstehen, wie sich wirtschaftliche Veränderungen auf die Produkte ihrer Kunden auswirken. Explizit genannt werden von ESMA auch die laufende Weiterbildung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dazu erfolgen bereits jetzt laufende Überprüfungen durch die Finanzmarktaufsicht. ESMA empfiehlt, dass Schulungen verstärkt durch Wissenstests zertifiziert werden damit die tatsächlichen Kenntnisse der Vermittler und Mitarbeiter nachweisbar sind.

    So können wir Sie unterstützen

    • Assessment von Wissen und Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter und Vermittler
    • Gesetzliche Aus- und Weiterbildung
    • Firmenspezifisches Training von Policies und Wohlverhaltensregeln mit Online Zertifizierung
     

    Fragen Sie unverbindlich an. Wir helfen Ihnen weiter!

      Ihre Ansprechpartner

      3, Johannes, Muschik, jm, jm, Johannes Muschik, jm@quickandproper.eu, http://www.quickandproper.eu, 2016-01-21 14:52:22, Johannes Muschik ist Obmann des österreichischen Finanzberaterverbandes, AFPA, und Vorstandsmitglied im europäischen Vermittlerverband, FECIF. Er nimmt laufend an Konsultationen zur Regulierung des EU Finanzdienstleistungsmarktes teil.,