Banken, Investment, Versicherungen

  • Verstecken war gestern

    Der 1. Oktober 2016 war für Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften und ihre Vermittler ein besonderer Tag. Mit diesem Datum musste ein neuer Kundenannahmeprozess eingeführt sein, der dem Common Reporting Standard, CRS, gerecht wird. Das sieht das s.g. GMSG – Gemeinsamer Meldestandard Gesetz vor, mit dem der von insgesamt 104 Ländern (Stand August 2016) beschlossene internationale Austausch von Informationen über Finanzkonten in Kraft tritt.

    Steuerhinterzieher im Visier der Behörden

    Schon bisher gab es Bemühungen,  die Transfers von schwarzem Geld zu unterbinden, etwa die EU Zinsrichtlinie oder FATCA. Der Foreign Account Tax Compliance, abgekürzt FATCA soll vermeiden, dass in den USA Steuerpflichtige ihr Vermögen im Ausland verstecken. Dazu erfolgt ein einseitiger Informationsfluss an das IRS, Internal Revenue Service wie die US Steuerbehörde abgekürzt wird. Im Alltag konzentrieren sich Finanzinstitute und Betreuer also darauf, Indizien für eine Steuerpflicht eines Kunden in den USA zu finden. Der Meldevorgang ist einheitlich, der Umfang der Meldung begrenzt. Im Gegensatz zu FATCA handelt es sich beim CRS um einen komplexen internationalen Austausch von Steuerdaten. Geprüft wird die steuerliche Ansässigkeit von Kunden, also konkret in welchem Land sie ihre Steueridentifikationsnummer haben und ihr Einkommen versteuern.

    Neuer weltweiter Austausch von Daten

     Ab 1. Jänner 2017 trat der Austausch von Kontodaten ausländischer Kunden über die nationalen Steuerbehörden in Kraft. Das kann einen Kriminellen, der Schwarzgeld transferieren will ebenso betreffen wie einen Österreicher, der ein Bankkonto, ein Wertpapierdepot oder eine Lebensversicherung in einem Nachbarland besitzt. Betroffen sind s.g. „Finanzinstitute“, also Einlage- und Verwahrinstitute, Investmentgesellschaften und Anbieter kapitalbildender Lebensversicherungen sowie deren Kundenbetreuer bzw. Vermittler.
    Finanzinstitute müssen in einem stufenweisen Einführungsprozess sämtliche Neu- und Bestandskunden gemäß Common Reporting Standard identifizieren. 2017 beginnen auch die Meldepflichten, der erste Stichtag ist der 1. Juni 2017. Die Besonderheit für in Österreich ansässige Kunden ist, dass sie nicht unter dem CRS sondern in das Kontenregister beim Bundesministerium für Finanzen gemeldet werden. Neben den allgemeinen Meldepflichten von „Basisdaten“, etwa Name, Adresse und Ansässigkeitsstaat(en) gibt es eine Reihe von produktspezifischen Auskünften. So müssen etwa bei Depots die Depotstände und bei Einlagenkonten die akkumulierten Zinserträge innerhalb des Beobachtungsjahres gemeldet werden.

    Bei Lebensversicherungen sind die Polizzen Nummer/n und der Barwert oder Rückkaufswert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres zu melden. Wurde der Vertrag unter dem Jahr aufgelöst, dann ist der Auflösungswert zu berichten.

    Kundenbetreuer sind stark gefordert

    Neben ihrem eigenen, angestellten Vertrieb haben Finanzinstitute oft auch externe, selbständige Vertriebspartner, beispielsweise gewerblich tätige Vermögensberater und Versicherungsvermittler. Die verschiedenen Absatzkanäle sind bei der Einführung des CRS spezifisch „abzuholen“ und auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Bei selbständigen Vermittlern ist besonders dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Produktgesellschaften oft gar keinen direkten Kundenkontakt haben. Sie sind darauf angewiesen, dass die Vermittler die entsprechenden Informationen von den Kunden einholen und vollständig und korrekt weiterleiten. Dazu müssen sie über die entsprechenden Formulare verfügen und zu allen CRS relevanten Prozessen geschult sein.  Das betrifft etwa das „on-boarding“, also die Begründung neuer Geschäftsbeziehungen, die Einstufung von Bestandskunden in die Kategorien des CRS, das laufende Nachtragen von Änderungen („change in circumstances“) und natürlich das Reporting an die Steuerbehörden.

    Strenge Strafen drohen

    Das Unterlassen von Meldepflichten oder deren Umgehung kann sehr teuer werden. Die Höhe der Verwaltungsstrafen pro Verstoß reicht bis zu 200.000 Euro, etwa für das Verschweigen von „CRS-Indizien“ oder die „Beratung“ des Kunden, wie er den Meldepflichten entkommen könnte. Es ist daher von enormer Wichtigkeit für Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften und ihre Vermittler das GMSG vollinhaltlich und rechtzeitig umzusetzen.

    So können wir Sie unterstützen:

    • Erhebung der Kundenannahmeprozesse (IST)
    • CRS konformes „on-boarding“ (SOLL)
    • Handbücher, Formulare, Checklisten
    • Schulung der Kundenbetreuer inkl. Online Training
     

    Fragen Sie unverbindlich an. Wir helfen Ihnen weiter!

      Ihre Ansprechpartner

      19, Christoph, Obermair, co, co, Christoph Obermair, christoph.obermair@at.pwc.com, http://www.pwc.at, 2016-09-21 16:11:35, Mag. Christoph Obermair ist Direktor im Financial Services Consulting bei PwC Österreich. Seine Schwerpunkte sind die strategische und prozessuale Beratung für Banken und Finanzdienstleister.,
      3, Johannes, Muschik, jm, jm, Johannes Muschik, jm@quickandproper.eu, http://www.quickandproper.eu, 2016-01-21 14:52:22, Johannes Muschik ist Obmann des österreichischen Finanzberaterverbandes, AFPA, und Vorstandsmitglied im europäischen Vermittlerverband, FECIF. Er nimmt laufend an Konsultationen zur Regulierung des EU Finanzdienstleistungsmarktes teil.,