Mit Verabschiedung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie rücken Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärker in den Vordergrund. In Österreich sind sowohl Geldwäsche als auch Terrorismusfinanzierung strafbar. Geldwäsche ist dabei das Verschleiern eines illegalen Ursprungs von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten. Diese werden als Vortaten bezeichnet. Finanzmittel für Terrorismusakte können hingegen auch aus legalen Quellen stammen. Bei Terrorismusfinanzierung kommt …