Compliance, Datenschutz, Informationstechnologie

  • Die EU als visionärer Unternehmer

    Beim Europäischen Datengesetz (Data-Act) handelt es sich um einen pro-aktiven Versuch der EU einen Markt zu formen. Und zwar den Markt der Datenökonomie.

    Das Potential des EU Data-Acts lässt sich am besten anhand eines gedanklichen Spaziergangs erfassen. Stellen Sie sich vor, Sie schlendern an einem schönen Frühlingstag mit einem Eis in der Hand durch Neapel am Fuße des Vesuvs. Plötzlich fällt ihnen ein Plakat ins Auge. Dort steht: Wir sind ein Unternehmen zur Erdbebenforschung und benötigen Ihre Waschmaschinen-Daten. Zur Erklärung, an einer Waschmaschine befinden sich feine Sensoren, die auch kleine Erbeben registrieren. „Jetzt ihre Daten gegen EUR 50,00 eintauschen“ – steht dort. Sie zücken Ihr Handy gegen einen QR-Code, die Daten werden dem Forschungsunternehmen übermittelt – Sie sind um 50 EUR reicher.

    Wenn Daten das neue Öl bzw. Gold sind, dann sind derartige Geschäftsmodelle absolut interessant. Der Data-Act verfolgt das Ziel, die Versorgung des Sekundärmarktes mit Daten zu verbessern um so innovative und zusätzliche Waren und Dienstleistungen zu fördern. ‍Die EU agiert mit diesem Gesetz quasi als visionärer Unternehmer. Ob das die Aufgabe der Gesetzgebung ist, kann freilich diskutiert werden, so oder so, haben wir es mit einem äußerst interessanten Gesetz zu tun.

    Die Ziele im Überblick

    Das Ziel der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung, („Datengesetz“) ist durch deren Wortlaut gut zusammengefasst: die Schaffung eines fairen Datenzugang und einer fairen Datennutzung. Es soll eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung aus Daten auf die Akteure der Datenwirtschaft gewährleistet werden und der Datenzugang und die Datennutzung gefördert werden.

    Die Menge der von Menschen und Maschine erzeugten Daten nimmt bekanntlich stetig zu. Der Großteil dieser Daten bleibt jedoch ungenutzt oder ihr Wert liegt hauptsächlich in den Händen einer relativ geringen Anzahl großer Unternehmen, gemeint sind hier die MAGNIFICENT Seven (Microsoft, Apple, Google, Nvidia, Facebook, Amazon, Tesla). Die EU sieht in der Freisetzung dieser Potenziale eine hohe Wertschöpfungsmöglichkeit, indem diese Daten weiterverwendet werden und darauf aufbauend neuen Dienstleistungen und Waren entstehen.

    Das Datengesetz soll zum übergeordneten Ziel beitragen, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen sicherzustellen, die Handlungskompetenz der Menschen in Bezug auf ihre Daten wirksam zu stärken und Unternehmen und öffentliche Stellen besser für die Bewältigung wichtiger politischer und gesellschaftlicher Herausforderungen auszustatten.

    Die spezifischen Ziele lauten wie folgt:

    • Erleichterung des Datenzugangs und der Datennutzung für Verbraucher und Unternehmen
    • Einführung der Nutzung von im Besitz von Unternehmen befindlichen Daten durch öffentliche Stelle, in denen eine außergewöhnliche Notwendigkeit besteht
    • Erleichterung des Wechsels zwischen Cloud- und Edge-Diensten

      Das Datenpotenzial in Europa soll ausgeschöpft werden, eine bessere Datenübertragbarkeit und ein fairer Zugang zu Daten ermöglicht werden sowie die Interoperabilität gewährleistet sein.‍

    Ab wann gilt der Data-Act?

    Das Datengesetz trat am 11. Januar 2024 in Kraft und wird im 12.9.2025 anwendbar sein. Da es sich um eine Verordnung handelt, gilt Gesetz unmittelbar in den Mitgliedstaaten , ohne dass eine Umsetzung in den jeweiligen Ländern erforderlich wäre.

    Wer ist betroffen?

    Der Data-Act differenziert zwischen dem Nutzer, dem Dateninhaber und dem Datenempfänger. Eine praktisch sehr wichtig Ausnahmeregelung sieht Art 7 des Datengesetzes vor. Demnach bestehen die Pflichten zur Datenweitergabe nicht für Dateninhaber, die Kleinst- oder Kleinunternehmen gelten. Als Kleinst- oder Kleinunternehmen sind in diesem Sinne zu qualifizieren: Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

     

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      26, Tobias, Tretzmüller, tt, tt, Tobias Tretzmüller, tt@digital-recht.at, http://www.digital-recht.at, 2024-04-22 11:09:44, Dr. Tobias Tretzmüller ist Rechtsanwalt in Wien mit den Schwerpunkten Softwarerrecht, E-Commerce und Datenschutzrecht.,