Versicherungen, Vorsorge

  • PRIIPs fordert Versicherungen heraus

    Für Versicherungen stellt die neue PRIIP-Verordnung eine Herausforderung dar, weil man die gesamte Information zu einem Produkt in das Basisinformationsdokument verpacken muss. Das Dokument ist auch kontinuierlich an die Marktentwicklung anpassen .

    Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIP-Verordnung) müssen die Hersteller von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) s.g. Basisinformationsblätter (KID) für diese Produkte erstellen, bevor sie Kleinanlegern angeboten werden. Ferner müssen Personen, die diese Produkte verkaufen oder beraten, den Kleinanlegern Basisinformationsblätter vorlegen, bevor diese solche Produkte erwerben (vgl. DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) …/… DER KOMMISSION vom 30.6.2016 S. 2 Punkt 1.).

    Bessere Auswahl, informierte Entscheidung

    Das Ziel der Verordnung besteht darin, Anlegern einerseits das Verständnis der Produkte zu erleichtern und andererseits Vergleiche mit ähnlichen Produkten zu ermöglichen. Von zentraler Bedeutung ist die korrekte Darstellung der Risiken eines Produkts. Damit Marktrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken vollumfänglich verstanden werden können, sollen sie in einem Gesamtrisikoindikator (Summary Risk Indicator, SRI) mit hinreichenden erläuternden Informationen dargestellt werden.  Der SRI umfasst sieben Risikoklassen, und jedes PRIIP ist in eine der sieben SRI-Klassen einzuordnen. Weil sich das Risiko eines Produktes im Laufe der Zeit ändern kann, muss der Gesamtrisikoindikator auch nach Abschluss des Geschäfts angemessen beobachtet werden. Relevante Änderungen müssen dem Anleger bekannt gemacht werden.

    Die Basisinformationsdokumente müssen immer dann, wenn es de facto für den Kunden relevant ist, aktualisiert und erneut dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Selbst eine periodische Überprüfung ist unter Umständen nicht ausreichend.

    Um diese Prüfung qualifiziert durchführen zu können, muss die Versicherung vor allem exakte Informationen über die individuellen Veranlagungsstrategien haben, die allerdings oft beim Berater liegen.

    Versicherungen stark gefordert 

    Auch die Forderung, dass PRIIP-Hersteller das Basisinformationsblatt rechtzeitig bereitstellen, erweist sich in der Praxis als problematisch. „Rechtzeitig“ bedeutet, dass dies passieren muss, bevor Anleger durch einen Vertrag oder ein Angebot im Zusammenhang mit diesem PRIIP gebunden sind.  Das stellt Versicherungen und Berater beim Fondswechsel während der Vertragslaufzeit vor ganz neue Herausforderungen.

    Vor allem die Frage, ob ein Anleger alle Informationen in der Abschlussberatung und bei möglichen zukünftigen Fondswechseln erhalten und verstanden hat, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können, ist keineswegs leicht zu beantworten. Man müsste den Anleger eigentlich vor einem Abschluss prüfen, was auf herkömmlichem Weg weder möglich noch zumutbar ist. Um dies dennoch zu ermöglichen, sind künftig zwei Innovationen notwendig:

    1. Ein Prozess, in dem Anlegern das notwendige Wissen vermittelt wird.
    2. Ein weiterer Prozess, mit dessen Hilfe der Informationsstand des Anlegers überprüft wird, um sicher zu stellen, dass er auch alles verstanden hat.

    Beide Vorgänge müssen für einen späteren Nachweis dokumentiert werden.

    Ein besonderes Problem stellen Renditeschätzungen dar. Die PRIIP-Verordnung verlangt, dass eindeutige Informationen über die zu erwartenden Erträge bereitgestellt werden. Realistische Annahmen hinsichtlich möglicher Ergebnisse müssen mit der geschätzten Höhe des Marktrisikos des PRIIP im Einklang stehen. In der Praxis dürfte sich das nur mit historischen Daten bewerkstelligen lassen. Um für die bei Versicherungen üblichen langen Zeiträume entsprechende Berechnungen erstellen zu können, werden Versicherer bzw. ihre Vertriebspartner neue Werkzeuge benötigen. Selbst wenn man darüber verfügt muss dem Anleger klar gemacht werden, dass diese Information mit Unsicherheit behaftet ist und dass bessere oder schlechtere Ergebnisse möglich sind. Verändert sich die prognostizierte Ertragserwartung für das PRIIP, welche als annualisierte prozentuelle Rendite darzustellen ist, um mehr als fünf Prozentpunkte, soll der Anleger im Rahmen der Überprüfungspflicht informiert werden.

    Unabhängig von der Entwicklung des Investmentprodukts sind auch die persönlichen Umstände des Anlegers zu erfassen und zu verfolgen, um gegebenenfalls eine Aktualisierung der Veranlagungsstrategie vorzunehmen. Die neuen Prozesse für den regelkonformen Verkauf von PRIIPs erfordern zeitliche Kapazitäten und Ressourcen und werden sich nur durch automatisierte Verfahren ökonomisch rentabel durchführen lassen. Ein geeignetes Kundenportal muss dazu folgende Aufgaben bewerkstelligen:

    • Für den Kunden sind alle Informationen einfach und verständlich. Eine App-Lösung ermöglicht Beratern mit Kunden auf allen mobilen Geräten zeit- und ortsunabhängig zu kommunizieren und zu agieren.
    • Der Anleger kann auch online Aufträge, Änderungen und Zustimmungen erklären. Dabei werden sämtliche Arbeitsschritte und Prozesse mit dokumentiert.
    • Das System erkennt, welche Informationen für den Kunden relevant sind´, stellt diese bereit und überwacht sie laufend.
    • Basisinformationsdokumente, Veranlagungsstrategien, persönlichen Umstände der Anleger und Abweichungen der Performance werden periodisch überprüft, Warnhinweise erfolgen automatisiert.
    • Zum besseren Verständnis sind die Ergebnisse für Anleger nachvollziehbar dargestellt. Eine Möglichkeit dafür stellt das Backtestverfahren dar, mit dem man unter Berücksichtigung der historischen Daten die geforderten Renditeeinschätzungen berechnet. Dafür sind ausreichend Rechenleistung und eine umfangreiche Fondsdatenbank vorhanden.  

    Insgesamt liegt ein komplettes Bündel an Anforderungen für die Versicherungsunternehmen und deren Berater vor. Faktum ist, dass die vielen neuen Pflichten ohne Digitalisierung nicht lösbar sind.

    So können wir Sie unterstützen:

    • Bestandsaufnahme Ihrer derzeitigen IT Prozesse (IST)
    • Erarbeitung der neuen Prozesslandkarte (SOLL)
    • Kosten-Nutzenanalyse von Optimierungen
    • IT Instrumente für PRIIPs Beratung und Verkauf

     

     

     

     

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      Ihre Ansprechpartner

      18, Mag. (FH) Alois, Visotschnig, av, av, Mag. (FH) Alois Visotschnig, alois.visotschnig@fpe.at, http://wwww.ragis.at, 2016-09-14 07:47:32, Mag. (FH) Alois Visotschnig ist Gerichtssachverständiger für Lebensversicherungen mit Fokus PRIIPs / IBIPs. Er ist auch Gesellschafter der RAGIS GmbH, die auf Software für den Verkauf von Lebensversicherungen spezialisiert ist.,