Später ist zu teuer
Mit Umsetzung der IDD in heimisches Recht kommen ab 2018 mindestens 15 Stunden jährliche Fortbildung auf Versicherungsvermittler zu. Erste Modelle zur Weiterbildung werden aktuell bereits in der Branche erörtert. Noch kaum beachtet werden hingegen die in der IDD vorgesehenen Anforderungen an die berufliche Qualifikation. Dabei haben diese zunächst weitaus größere Bedeutung als die künftige Fortbildung!
Ohne Qualifikation keine Berufsausübung
Ab Inkrafttreten der EU Richtlinie mit 23.2.2018 dürfen nur mehr solche Versicherungsvermittler tätig werden, welche ein „angemessenes Leistungsniveau“ aufrecht halten, um die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben zu erfüllen. Mitgliedstaaten haben bis dahin wirksame Systeme zur Kontrolle und Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Versicherungsvermittlern einzurichten. Dabei zu berücksichtigen sind
- die Art der verkauften Produkte,
- die Kategorie der Vertreiber (Makler, Agenten, Angestellte),
- die wahrgenommene Aufgaben (Vermittlung, Beratung), und
- die Tätigkeit innerhalb des Unternehmens.
Es kann auch vorgeschrieben werden, dass eine Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen ausgestellt werden muss, etwa indem der Arbeitgeber die erforderlichen Qualifikationen bestätigt. Die Bedeutung dieser Regelung für die Praxis ist gravierend. Viele Vermittler und Vertriebsunternehmen wiegen sich derzeit in Sicherheit und meinen: Der Februar 2018 wäre noch „weit weg“, somit bliebe ausreichend Zeit, ein Weiterbildungskonzept zu erstellen. Jedoch, wer bis zum Stichtag des Inkrafttretens der IDD nicht die erforderlichen Qualifikationsnachweise beibringen kann, der darf nicht mehr als Versicherungsvermittler tätig werden womit sich (s)eine Weiterbildung erübrigen würde.
Testen, Qualifizieren, Zertifizieren
Für alle von der IDD betroffenen Unternehmen ist es von enormer Bedeutung, die geforderten Mindestkenntnisse und -fertigkeiten des Vertriebs rechtzeitig und nachweislich beizubringen. Nur dann ist die Kontinuität des Geschäftsbetriebs gesichert. Beispiele sind Mindestkenntnisse über die Vertragsbedingungen der angebotenen Polizzen einschließlich abgdeckter Nebenrisiken. Erforderlich sind weiter Kenntnisse über die anwendbaren Gesetze, die den Vertrieb von Versicherungen regeln. Dazu zählen etwa Konsumentenschutz, Steuergesetze und die einschlägigen Arbeits- und Sozialgesetze. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei den Versicherungsanlageprodukten, die oft als Altersvorsorgen angeboten werden. Erstmals werden diesem Zusammenhang Kenntnisse der Leistungen des staatlichen Pensionssystems verpflichtend nachzuweisen sein. Aber auch der Umgang mit Interessenskonflikten oder ethische Standards im Geschäftsleben kommen neu ins Spiel. Über diese und weitere Themenbereiche sind sowohl Kenntnisse und Fertigkeiten zu überprüfen als auch zu bescheinigen. Und, wo erforderlich ist vom Versicherungsvertreiber bis zum Inkraftreten der IDD entsprechend zu qualifizieren.
IDD für Sie, Information für Entscheider
Details zu den beruflichen Mindestqualifikationen und weiteren relevanten Schwerpunkten der EU Richtlinie werden auch beim „IDD Frühstück“ für Führungskräfte der Versicherungsbranche erörtert. Die dreiteilige Informationsreihe in Wien richtet sich ausschließlich an Vorstände, Geschäftsführer und Abteilungsleiter für Vertrieb, Produktmanagement, Legal & Compliance. Jeweils 90 Minuten informieren Rechtsanwalt Dr. Georges Leser und EU Experte Johannes Muschik zu den Themen:
- Versicherungen nach IDD rechtskonform verkaufen
25.1.2017, 8h30-10h00, 1010 Wien - Copy & Paste: WAG im Versicherungsverkauf (PRIIPs)
1.2.2017, 8h30 – 10h00, 1010 Wien - Haftung, Sanktionen, Strafen nach IDD
23.2.2017, 8h30 – 10h00, 1010 Wien
Zum „IDD Frühstück“ finden Sie weitere Informationen im Downloadbereich auf der rechten Seite dieses Beitrags.
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