Vermögensschutz, das neue Paradigma für Anleger
Wohlhabende Privatpersonen, s.g. high net worth individuals und ihre Vermögensverwalter stehen seit der Finanzkrise 2007 vor neuen Herausforderungen. Statt nach Renditen suchen sie heute primär Wege zum Erhalt des Kapitals. Dieser Paradigmenwechsel führt zu einer neuen Vermögensallokation, weg vom Ertrag hin zur Absicherung (Asset Protection). Beschleunigt wird dieser Wandel durch Maßnahmen der nationalen Parlamente und des EU Gesetzgebers. Ein Überblick im Zeitraffer:
- 2010: „Hair-Cut“ bei griechischen Staatsanleihen. Seit diesem Jahr auch laufend Erwerb von „Steuer-CDs“ durch Steuerfahnder.
- 2013: Einfuhr von Kapitalverkehrskontrollen in Zypern (bis 2015). Vorschlag des Internationalen Währungsfonds zur Besteuerung von Haushalten mit positivem Nettovermögen in Höhe von 10% „one-off“.
- 2015: Durchbrechung des Bankgeheimnisses in Österreich (Kontenregister und -einschau). Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland. Anhebung der Kapitalertragsteuer auf 27,5% und des Spitzensteuersatzes auf 55%. Änderung der Besteuerung von Privatstiftungen.
- 2016: Anpassung der Grunderwerbsteuer.
Diese und weiter Maßnahmen erhöhten sukzessive die Rechtsunsicherheit vermögender Privatpersonen und Unternehmer in Bezug auf den Erhalt ihres Kapitals.
Risikoreduzierung durch regelmäßige Anpassung
Es ist bekanntermaßen weder möglich noch kaufmännisch sinnvoll, alle wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken im Vorhinein vollumfassend abzusichern. Als Finanzdienstleister sollte man sich aber heute verstärkt und regelmäßig mit den Kundenunterlagen („Know-your-Customer“) und den Produkten („Know-your-Product“) auseinandersetzen. Die Erfahrung aus der Finanzkrise hat gezeigt: Nach guten Börsenjahren sind Anleger eher risikoaffin, nach schlechten Börsenjahren tendenziell risikoavers. Nur durch regelmäßige Adaptierungen können Markt- und Meinungsschwankungen ausgeglichen werden. Die regelmäßige Überprüfung und Adaptierung ist auch für Anlegerprofile iSd § 44 WAG erforderlich! Anlegerwünsche einschließlich Risiko- und Ertragserwartung können sich ändern. Risikobudgets und individuelle Schmerzgrenzen für Verluste müssen daher immer wieder aufs Neue definiert werden. Auch ist die laufende Erörterung der „Gesamt-Bilanz“ mit dem Kunden unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte geboten.
Asset Protection in der Praxis
Bei institutionellen Investoren und vermögenden Privatpersonen muss zusätzlich zu den Marktdaten auch die gesellschaftsrechtliche Vermögensstruktur im Auge behalten werden. Rechtliche „Firewalls“ zur Risikobegrenzung sind unabdingbar. Zu den Sitzungen des Anlageausschusses sollten gezielt externe Berater hinzugezogen werden, um verschiedene Ansätze vorab zu prüfen, wie etwa die Risikostreuung auf unterschiedliche Kreditinstitute, eine Streuung geopolitischer Risiken, Liquiditäts-Streuung innerhalb der Europäischen Union und in Drittländer oder Diversifikation des Barvermögens in unterschiedliche Währungen.
So können wir sie unterstützen
Wir beraten private und institutionelle Anleger sowie Finanzberater bei folgenden Themen:
- Vermögensstrukturierung auf Basis des Anlegerprofils;
- Veranlagungsalternativen im In- und Ausland;
- Strukturierung rechtlicher „Firewalls“ zur Risikobegrenzung;
- Beratung des Anlageausschusses;
- Nachfolgeregelungen und Erbrecht.