Wertpapiere

  • Pallas Athene vor dem Österreichischen Parlament

    Wertpapierfirmen und ihre Compliance

    Für konzessionierte Wertpapierdienstleister war die Einrichtung mehrerer Kontrollfunktionen im Unternehmen eine der wesentlichsten Veränderungen durch das Inkrafttreten der MiFID I (RL 2004/39/EG). Diese wurde in Österreich durch das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007, BGBL I Nr  60/2007) umgesetzt. Davor, im WAG 1996 war der Begriff „Compliance“ noch nicht einmal explizit enthalten. Mit dem WAG 2007 wurden die Funktionen Compliance, Risiko Management und Interne Revision eingeführt. Im Lauf der Zeit kamen auch mehrere verbindliche Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der EU Wertpapieraufsicht ESMA hinzu, etwa:

    • WAG FMA Organisationsrundschreiben,
    • ESMA Leitlinien MiFID/Compliance,
    • WAG Pflichtenheft.

    In diesen und weiteren Rundschreiben wird festgehalten, wie die Kontrollfunktionen einzurichten und umzusetzen sind. Ein wesentlicher Aspekt, der wiederholt thematisiert wird, ist die unzulässige Kumulation derartiger Funktionen. Gerade bei personell schlank aufgestellten Wertpapierfirmen wurden in der Vergangenheit mehrere Kontrollfunktionen in einer einzigen Person vereint oder sie wurden ungeschulten Assistenzkräften überantwortet. In der Folge kam es regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Aufsichtsbehörde und den jeweiligen Rechtsträgern über eine sachgemäße Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, die wiederholt in hohen Verwaltungsstrafen für die Wertpapierfirmen endeten. 

    Erstes Prinzip Funktionstrennung

    Die FMA geht grundsätzlich davon aus, dass WPF und WPDLU die Funktionen Compliance, Risikomanagement, interne Revision und Geldwäscheprävention getrennt voneinander einzurichten haben. Um ihren Standpunkt zur Funktionstrennung noch stärker zu untermauern, hat die FMA im September 2015 das Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 im Hinblick auf Compliance, Risikomanagement und interne Revision („WAG-Organisationsrundschreiben“) in aktualisierter Version veröffentlicht und maßgeblich erweitert.  Um den Vorgaben gerecht zu werden sollte ein Rechtsträger über eine ausreichende und entsprechend qualifizierte personelle Ausstattung verfügen, damit eine Trennung der Kontrollfunktionen von den operativen Geschäftseinheiten gegeben ist. „Überwachte“ und ihre „Überwacher“ sollten unterschiedliche Personen sein!

    Auslagerung von Funktionen

    Wertpapierunternehmen mit dünner Personaldecke kann die FMA in Ausnahmefällen die Anwendung des s.g. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gestatten. Hierfür ist vom Rechtsträger jedoch eine plausible und mit den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen konsistente Begründung zu verfassen und diese der FMA zur Genehmigung vorzulegen. Es müssen strenge Vorgaben eingehalten werden, die dem Selbstüberprüfungsverbot sowie dem Prinzip der Unabhängigkeit der Funktionen gerecht werden. Und, sämtliche Vorgaben des WAG und auch die Richtlinien der FMA für Verfahren und Strategien gelten unverändert! Der bewährte Ausweg, diese Hürde zu meistern besteht darin, einzelne Kontrollfunktionen an externe qualifizierte Dienstleister auszulagern.

    So können wir Sie unterstützen

    Als spezialisierter Dienstleister in der Beratung von konzessionierten Wertpapierdienstleistern können wir einen nützlichen Beitrag leisten, damit Wertpapierfirmen den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen betriebswirtschaftlich gerecht werden. Wir unterstützen insbesondere bei:

    • Ausarbeitung eines internen Kontrollsystems (IKS);
    • Überprüfung der unternehmensinternen Richtlinien und Verfahren;
    • Übernahme von Funktionen im Rahmen eines Auslagerungsvertrages, beispielsweise Interne Revision, Compliance, Geldwäschebeauftragter, Risiko-Management.
     

    Fragen Sie unverbindlich an. Wir helfen Ihnen weiter!

      Ihre Ansprechpartner

      8, Mag. Cornelius, Necas, cn, cn, Mag. Cornelius Necas, cornelius.necas@nwt.at, http://www.nwt.at, 2016-02-12 17:36:42, Mag. Cornelius Necas ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Compliance Schwerpunkten BWG und WAG 2007. Er ist Gesellschafter der NWT Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH.,
      9, Maximilian, Habsburg-Lothringen, mhl, mhl, Maximilian Habsburg-Lothringen, maximilian.habsburg@nwt.at, http://www.nwt.at, 2016-02-12 17:40:10, Maximilian Habsburg-Lothringen ist Geschäftsführer der NWT Consulting & Compliance GmbH. Seine Fachgebiete sind u.a. die Prüfung nach WAG 2007 und die interne Revision nach BWG und WAG 2007.,