Das Bankenpaket: neue Herausforderungen für Kreditinstitute (Teil 3)
Im zentral beim BMF geführten Kontoregister werden künftig alle Konten und Depots gelistet sein, die in Österreich geführt werden, unabhängig von der Steueransässigkeit der Inhaber, vom Girokonto über Bausparkonten und Wertpapierdepots bis hin zum klassischen Sparbuch.
Berechnung von Vermögenswerten der Kunden
Das Eruieren und die genaue Berechnung der meldepflichtigen Vermögenswerte stellt die Banken vor enorme Herausforderungen, da der bei Durchsicht der aufliegenden Informationen abzuverlangende Sorgfaltsmaßstab nicht gesetzlich definiert wurde. So ist etwa die Zuordnung von Wertpapierüberträgen zu Liechtenstein bzw. Schweiz und die Klärung der Herkunft von Bareinzahlungen ohne unverhältnismäßigem Aufwand nicht zu bewerkstelligen. Ungeregelt blieb auch die (Nicht?-)Zusammenrechnung von Überträgen auf Gemeinschaftskonten mit Umsätzen auf Einzelkonten der Kunden. Zudem stellt sich für Banken aus Sicht der Kundenbetreuung die Frage, ob sie die betroffenen Kunden über ihr Wahlrecht im Vorfeld informieren möchte oder nicht.
Gemeinsamer Meldestandard EWR und OECD
Die innerstaatliche Umsetzung erfolgt auch vor dem Hintergrund der politisch bereits in 2014 zugesagten Teilnahme an einem globalen automatisierten Datenaustausch in Steuerangelegenheiten (“gemeinsamer Meldestandard”, “CRS”). Wie bereits seit 01.07.2014 aufgrund der FATCA-Regelungen gegenüber den USA Wirklichkeit, soll ab 01.10.2016 von den heimischen Banken auch für viele weitere Staaten (darunter sämtliche Mitgliedstaaten des EWR und der OECD) zu jedem Kunden erhoben werden ob er in einem an dem gemeinsamen Meldestandard teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist. Wenn ja, sind Stichtag bezogen wesentliche Daten zu dem Kunden und der Kontobeziehung an das BMF zur Weiterleitung an die betreffenden Staaten zu übermitteln, zB.
- Kontostand bzw. Depotwert per Jahresultimo,
- Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Veräußerungserlöse
Die Meldepflicht gilt ähnlich den FATCA Regelungen für natürliche Personen sowie für passive NFE`s, also Gesellschaften oder andere Entitäten, welche keine operative Tätigkeit entfalten. Die Meldepflicht nach dem gemeinsamen Meldestandard wird stufenweise ab dem 01.10.2016 eingeführt und soll ab dem Meldejahr 2019 auch inklusive sämtlicher bereits jetzt bestehender Kundenbeziehungen zu Personen aus teilnehmenden Ländern in Vollanwendung stehen.
Herausforderung Schnittstellen und Schulung
Obwohl zu den Regelungen des gemeinsamen Meldestandards inhaltlich weniger Zweifelsfragen bestehen, ist die konkrete Umsetzung in den Banken dennoch eine große Herausforderung. Einerseits müssen in den Banken technische Vorkehrungen zur Erkennung der in anderen Ländern ansässigen Personen sowie passiven NFE`s eingerichtet werden, und weiters sind die Kundenbetreuer umfassend mit den Regelungen des gemeinsamen Meldestandards vertraut zu machen. Die oben beschriebenen Regelungen des Bankenpakets erfordern in den heimischen Banken zahlreiche Umsetzungsmaßnahmen auf mehreren Ebenen. Zunächst müssen die technischen Voraussetzungen für die automatisierte Übermittlung der geforderten Daten geschaffen werden, durch automatisierte Kontrollen des Kundenstamms und des Zahlungsverkehrs, und durch die Schaffung von Schnittstellen zum zentralen Speichermedium im BMF (voraussichtlich FinanzOnline). Dazu laufen in allen Rechenzentren Österreichs bereits Umsetzungsprojekte. Weiters ist erforderlich, die neuen Verpflichtungen in die Arbeitsabläufe der Bank zu integrieren und das Personal entsprechend zu schulen. Schon jetzt sind viele Kundenbetreuer aufgrund der hohen Sensibilität der Kunden für die neuen Regelungen mit Fragen konfrontiert.
Checkliste für Banken
- Entsprechen Prozesse und Formulare für den Umgang mit Kunden den gesetzlichen Anforderungen?
- Sind passende IT Instrumente für die Meldung der Daten eingerichtet?
- Wurden für die im Gesetz offenen Umsetzungsschritte entsprechende Vorkehrungen getroffen?
- Wurden MitarbeiterInnen und Geschäftspartner entsprechend geschult?
So können wir Sie unterstützen
- Lösungsvorschläge zu den im Gesetz offen gelassenen Umsetzungsdetails
- Implementierung von geeigneten Arbeitsabläufen und Dienstanweisungen
- Umfassende Schulung des Vertriebspersonals zur sicheren Kommunikation mit Kunden und Sicherstellung der korrekten Umsetzung der Regelungen