Biometrie, Versicherungen

  • BU von der Stange ist gefährlich

    Manche Versicherungsberater neigen dazu, standardisierte Rentensummen bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu empfehlen. Das kann ins Auge gehen, wie das folgende Beispiel zeigt.

    Marion und Julia haben kürzlich ihren 33. Geburtstag gefeiert. Nach dem gemeinsamen Studium hatten beide zum selben Zeitpunkt in einem Pharmakonzern zu arbeiten begonnen und dort auch gleich Führungspositionen übernommen. Beide verdienen seither über der Höchstbeitragsgrundlage. Bei solchen Kunden empfiehlt der eine oder andere Versicherungsberater eine Berufsunfähigkeitsrente über die typische Standardhöhe von € 1.000,- monatlich gegen eine verhältnismäßig geringe Prämie abzuschließen. Damit sei die Sorgenfreiheit bei Verlust der Arbeitskraft jedenfalls garantiert, so die Überlegung. Diese Rechnung geht aber nur auf, wenn auch von gesetzlicher Seite eine entsprechende Pension zugestanden würde.

    Trotz völlig identischem Karriereverlauf beträgt aber die gesetzliche Berufsunfähigkeitspension für Marion nur € 1.110,-, für Julia hingegen € 2.294,- brutto pro Monat. Warum ist das so?

    Pensionszeiten für BU entscheidend

    Marion bekommt um über 50 Prozent weniger gesetzliche Pension bei Verlust ihrer Arbeitskraft gegenüber Julia, weil sie während dem Studium einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen ist. Julia hingegen hat in ihrer Studienzeit nur geringfügig gearbeitet und keine Versicherungsmonate im Pensionssystem gesammelt. Dafür hat sie ab Beginn ihrer Arbeitstätigkeit gut verdient. Die Berechnung ihrer Ansprüche bei Berufsunfähigkeit erfolgt auf Basis ihrer von Anfang an hohen Beitragsgrundlagen.

    Marion hat um 120 Versicherungsmonate mehr als Julia erworben. Ihre BU Pension fiele aber durch die schlechte Qualität der Beitragsmonate während des Studiums (kleine Beitragszahlungen) weit geringer aus.

    Qualifizierte Beratung mit Pensionskonto

    Dieses Praxisbeispiel zeigt wieder einmal, dass die bloße Empfehlung von „Standardsummen“ keine bedarfsgerechte Beratung darstellt. Im Leistungsfall wäre Julia aufgrund ihrer hohen gesetzliche Ansprüche mit der Zusatzrente von 1.000 Euro deutlich besser gestellt als ihre Kollegin. Bei Marion hingegen bestünde das Risiko, dass sie trotz privater Absicherung nicht ausreichend  versorgt wäre. Unzureichende Absicherungssummen zu empfehlen ist ein gravierender Beratungsfehler, für den Versicherungsvermittler auch haften.

    Die tatsächlich zu erwartende gesetzliche Berufsunfähigkeitsleistung kann nur aus den Pensionskontodaten abgeleitet werden. Erst damit ist eine qualifizierte Beratung für die private Absicherung möglich. 

    Fachliche Kompetenz unbedingt erforderlich

    Die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) schreibt Beratern/innen verpflichtend Kenntnisse über gesetzliche Sozialversicherungsleistungen vor. Zu geringe Absicherungssummen aufgrund qualitativ mangelhafter Kundenaufklärung fallen nicht nur auf den Berater sondern auch auf das Finanz- bzw. Versicherungsunternehmen zurück.  Verantwortlich diese Kenntnisse zu vermitteln bzw. sicherzustellen sind die jeweiligen Arbeitgeber bzw. Produktanbieter.

    So können wir Sie unterstützen:

    • Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente fachlich fundiert erklären können
    • Berechnung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente
    • Auswirkungen per 1. Jänner 2014 eingeführter Neuerungen (Rehabilitationsgeld, Umschulungen, etc.)
    • Minimierung des Haftungsrisikos durch fundierte, dokumentierte Beratung
     

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      Ihre Ansprechpartner

      17, Ronald, Felsner, rf, rf, Ronald Felsner, felsner@vorsorgespezialisten.at, http://www.vorsorgespezialisten.at, 2016-04-29 09:52:13, Ronald Felsner ist Unternehmensberater und Lehrbeauftragter an der Donau Universität Krems für Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Er ist auch Gesellschafter der 4 sales development KG.,
      15, Johannes, Muschik, jm1, jm1, Johannes Muschik, office@quickandproper.eu, http://www.vermittlerakademie.at, 2016-03-01 21:36:15, Johannes Muschik ist geschäftsführender Gesellschafter der VERMAK GmbH und Ihr Ansprechpartner bei Compliance Professionell.,